Glossar

  • Dingstuhl

    Ort, wo Gericht gehalten wird. Ding leitet sich ab vom germanischen „Thing", der Gerichtsstätte der Germanen.

  • Domäne

    Das Wort leitet sich ab vom Lateinischen „dominium" - Herrschaft, Herrschaftsbereich. Als „domaine rural" im Französischen ist es die Bezeichnung für ein Landgut mit großen Ländereien, das von ihm abhängige Höfe dominiert.


Quellen:

Das Glossar befindet sich im Aufbau und wird laufend ergänzt. Für die Begriffsbestimmungen wurden folgende Fachlexika und Internetquellen zu Rate gezogen:

Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden.- 19., völlig neubearb. Aufl.- Mannheim: Brockhaus, 1986 – 1994.

Deutsches Wörterbuch / von Jacob und Wilhelm Grimm.- Nachdruck der Erstausgabe.- München: Deutscher Taschenbuch Verl., Bd.1 – Bd.33, 1999.

Haberkern, Eugen / Wallach, Joseph Friedrich: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit.- 5. Aufl.- München: Francke Verl., Teil 1 - 2, 1977.

Schels, Peter C.A.: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters.
Eine lexikalische Materialsammlung zum Mittelalter, schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum.
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Portal Rheinische Geschichte – Das Informationssystem des Landschaftsverbandes Rheinland zur rheinischen Geschichte.
mehr Informationen...

www.Zeitspurensuche.de

 

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