Glossar

  • Allmende

    Gemeinsames Eigentum. In früherer Zeit bezeichnete Allmende Felder und Wälder des Dorfes, die von allen gemeinschaftlich genutzt wurden.

  • Beginenkonvent

    Beginen waren unabhängige, selbständige Frauen im Mittelalter, die weder heiraten noch in ein Kloster eintreten wollten. Sie fanden sich in Gruppen (Konvent) zusammen, erstellten ihre Regeln für das Zusammenleben selbst und widmeten sich sozialen Aufgaben. Dabei war ihnen die wirtschaftliche Unabhängigkeit wichtig.

  • Bruchrand

    Bruch, auch Broich bezeichnet ein sumpfiges Gelände. Dieses ist für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht geeignet. Den Rand solcher Gebiete nutzte man früher bevorzugt als Siedlungsgelände für Bauernhöfe, um möglichst wenig nutzbares Ackerland zu verschwenden. Man spricht von Bruchrandhöfen. Straßenbezeichnungen im Kaarster Stadtgebiet, die an ein ehemaliges Broich, ein ehemals sumpfiges Gelände erinnern, sind die Straßennamen Broicherdorfstraße, Broicherfeld, Broicherseite und Zum großen Bruch im Stadtteil Kaarst, der Bruchweg im Stadtteil  Holzbüttgen und die Straße Am Vorster Bruch im Stadtteil Vorst. Die Kleinenbroicher-, Korschenbroicher- und Raderbroicher Straße sind nach unserer Nachbarstadt Korschenbroich, bzw. deren Stadtteile Kleinenbroich und Raderbroich benannt.

  • Dingstuhl

    Ort, wo Gericht gehalten wird. Ding leitet sich ab vom germanischen „Thing", der Gerichtsstätte der Germanen.

  • Domäne

    Das Wort leitet sich ab vom Lateinischen „dominium" - Herrschaft, Herrschaftsbereich. Als „domaine rural" im Französischen ist es die Bezeichnung für ein Landgut mit großen Ländereien, das von ihm abhängige Höfe dominiert.

  • Flur

    Gelände, das landwirtschaftlich genutzt wird. Ein Teil unserer Straßennamen geht auf alte Flurnamen zurück. So finden wir Flurbezeichnungen zum Beispiel in den Straßennamen: Am Kaufmannskreuz, An der Linde, Struckerweg (Büttgen), Am Haindörnchen, Auf der Höhe, Auf der Wiese, Hellerfeld (Driesch), Am Storkesfeld, Großer Mühlenweg, Hüngert, Im Riedbusch (Holzbüttgen), Hinterfeld, Kampwebersheide, Kleinsiepstraße, Stakerseite (Kaarst) und Alt Vorst, Alt Werret, Am Vorster Bruch, Winkelsfalter, Wolfsfalter (Vorst).

  • Gewalt

    Im Mittelalter ein Begriff der Herrschaft, Hoheit über Recht an einer Sache oder Tätigkeit.

  • Gewann

    Von „wenden“. 1/3 oder kleinere Teile der Ackerflur, die unter Flurzwang wechselnd genutzt werden (Wintergetreide, Brache, Sommergetreide)

  • Hagelfeier

    „Hagelfeier war ein besonderes Fest für die Armen. Um die Zeit, wo der Bauer am meisten um den Erfolg seiner Arbeit im Feld bangt, wo die Gefahr für die reifenden Saaten am größten ist, zogen unsere Vorfahren auf Hagelfeier, am Freitag nach Christi Himmelfahrt, in einer Prozession zum Hagelkreuz, um in Eintracht um Schutz und Segen auf ihre Arbeit, auf die Feldfrüchte zu erflehen. Und um ihren Gebeten Nachdruck zu verleihen, fanden unter dem Kreuz reiche Spenden an die Armen der Pfarre statt." Bereits im Kirchenbuch C, das 1495 erneuert wurde, wird von diesem Brauch berichtet. (StA Kaarst Sammlung Pfeiffer. Aus alten Akten, Urkunden und Kirchenbüchern. Unser Dorf in den Jahren 1610 - 1660.)

  • Halfe

    Pächter mit besonderem Pachtvertrag. Ein Halfe hatte einen bestimmten Anteil seiner wirtschaftlichen Erträge an den Grundherrn abzugeben, meistens die Hälfte, daher auch Halbmann, Halberling, Halfe genannt.

  • Holzgewalt

    Das Recht, über Schlagen und Verwenden des Holzes im Wald bestimmen zu können. Diese Gewalt lag bei den Gemeinden, oft aber auch bei den Grundherren, die neben der Holzgewalt auch das alleinige Jagdrecht ausübten.

  • Honschaft

    Im Mittelalter in weiten Teilen des Niederrheins die unterste Verwaltungseinheit auf dem Land, als weitere Untergliederung einer Ortschaft anzusehen.  Die Herkunft des Begriffs ist nicht eindeutig, am ehesten noch von „hundred“ aus dem Englischen. Die Hundreds waren im Mittelalter eine Unterteilung der Grafschaften, die zur Erfassung von Steuern sowie zur Friedens- und Rechtswahrung eingerichtet waren. Ein Straßenname, der an eine ehemalige Honschaft erinnert, ist die Straße Rottes im Stadtteil Vorst.

  • Kamp

    Wortursprung: campus (lat.) = Feld. Mit Kamp wird eine gerodete Waldfläche am Gehöft bezeichnet, die für den Ackerbau oder für den Weidebetrieb genutzt wird.

  • Kirchspiel

    Ursprünglich ein Pfarrbezirk, in dem Ortschaften einer bestimmten Pfarrkirche und deren Pfarrer zugeordnet sind.

  • Kurmud

    Abgabe an den Grundherrn, die beim Tod des Hörigen (unfreier Bauer) fällig wurde. Anfangs noch Naturalabgaben, war es in späterer Zeit eine Geldsumme, die von den Hinterbliebenen nicht immer erbracht werden konnte. In dem Fall verloren sie ihr Heim.

  • Landesdeskription

     Deskription aus dem Lateinischen bedeutet Beschreibung. In einer Landesdeskription wurden im Mittelalter alle Bauernhöfe, Rittergüter und Klöster samt der dazugehörigen Besitztümer aufgezählt, die sich in unmittelbarer Verfügungsgewalt des Landesherren befanden. Für die Stadt Kaarst interessant ist die Kurkölnische Landesdescription von 1669. In dieser sind etliche Bauernhöfe aus dem Gemeindegebiet aufgeführt, die entweder zum erzbischöflichen Besitz oder dem des Kurfürsten von Köln gehörten, wie zum Beispiel der Hoferhof, die Lauvenburg und andere    

  • Laudemium

    Im Mittelalter bei jeder Art von Besitzwechsel (Kauf / Erbfall) fällige Abgabe der bäuerlichen Nachfolger an den Lehnsherrn, neben Geld auch häufig Sachleistungen wie z.B. das „Bestvieh“.

  • Lehen

    Die Vergabe von „Lehen" war eine zentrale Herrschaftspraxis des Mittelalters. Der Lehnsherr „verlieh" ein Stück Land, einen Bauernhof an einen freien Mann (Vasall) und überließ es ihm zur Bewirtschaftung, ohne seine Besitzrechte aufzugeben. Der Vasall begab sich damit in die Abhängigkeit und war zu unentgeltlichen Dienstleistungen und Sachabgaben verpflichtet. Das Lehnswesen, nach dem lateinischen Wort „feudum" auch Feudalsystem genannt, war pyramidenförmig aufgebaut. Oberster Lehnsherr war der König, der Land an die Feudalherren verlieh, diese gaben Land weiter an Grundherren und Ritter, unten stand der Pachtbauer.

  • Malter

    Volumengefäß, hauptsächlich für Getreide aber auch Brennholz. Das Maß war im Mittelalter zwar gebräuchlich, variierte aber von Dorf zu Dorf und sogar von Getreideart zu Getreideart, so dass eine Umrechnung in heutige Maße schwierig ist. In Mainz waren es z.B. 109,387 Liter, in Nürnberg 167,1 Liter.

    (Handbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde von Leopold C. Bleibtreu. Stuttgart 1863.)

  • Melioration

    Das lateinische Wort „melior" bedeutet „besser". Unter Melioration versteht man die Verbesserung des landwirtschaftlich genutzten Bodens, zum Beispiel durch Entwässerung.

  • Ostensorium

    Schaugefäß, in dem eine Reliquie und/oder ein Andachtsbild von Heiligen ausgestellt wird.

  • Rute, Ruthe

    Längenmaß des ausgehenden Mittelalters. Vor 1816 betrug die Rheinische Ruthe 3,776 m. 1816 wurden die Längenmaße in Preußen nach dem Pariser Urmeter neu festgelegt. Demnach hatte die preußische Ruthe 4,322 m, im Fuß 0,316 m.

  • Säkularisation

    Dem Wort nach „Verweltlichung“. Unter Napoleon die Trennung von Kirche und Staat. Aus diesem Grund wurden unter französischer Verwaltung die Grundherrschaften, die sich in kirchlichem Besitz befanden, aufgelöst und größtenteils verkauft.

  • Vogt

    Abgeleitet vom lateinischen Wort „advocatus“, auch in den Schreibweisen Voigt, Fauth. Allgemein bezeichnet man so einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters. Unter den Karolingern war er als staatlicher Beamter Stellvertreter von kirchlichen Würdenträgern oder Institutionen in weltlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Gerichten. 

  • Widmung

    Die Widmung (§ 6 Straßen- und Wegegesetz NRW) ist die Allgemeinverfügung (die förmliche Übergabe an den Benutzer), durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

  • Zehnt / Sachzehnt

    Der Begriff stammt aus dem Alten Testament, wonach die Israeliten den 10. Teil vom Ertrag des Landes, der Früchte der Bäume sowie von Rindern und Schafen an die Leviten abzugeben hatten. Diese hatten kein eigenes Land und waren zum Tempeldienst verpflichtet. Die Abgaben sicherten ihren Unterhalt.

    Im Mittelalter war der Zehnt die Abgabe der Bauern an den Grundherrn, somit eine Art Zins für die Bereitstellung von Land. In der Regel bestand er aus 10 % der Ernte, konnte aber je nach Region auch andere landwirtschaftliche Produkte betreffen, wie den Holzschlag, das Heu, Wein, Tiere und anderes. Im 19. Jahrhundert wurde der Zehnt abgeschafft.


Quellen:

Das Glossar befindet sich im Aufbau und wird laufend ergänzt. Für die Begriffsbestimmungen wurden folgende Fachlexika und Internetquellen zu Rate gezogen:

Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden.- 19., völlig neubearb. Aufl.- Mannheim: Brockhaus, 1986 – 1994.

Deutsches Wörterbuch / von Jacob und Wilhelm Grimm.- Nachdruck der Erstausgabe.- München: Deutscher Taschenbuch Verl., Bd.1 – Bd.33, 1999.

Haberkern, Eugen / Wallach, Joseph Friedrich: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit.- 5. Aufl.- München: Francke Verl., Teil 1 - 2, 1977.

Schels, Peter C.A.: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters.
Eine lexikalische Materialsammlung zum Mittelalter, schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum.
mehr Informationen...

Portal Rheinische Geschichte – Das Informationssystem des Landschaftsverbandes Rheinland zur rheinischen Geschichte.
mehr Informationen...

www.Zeitspurensuche.de

 

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