Glossar

  • Zehnt / Sachzehnt

    Der Begriff stammt aus dem Alten Testament, wonach die Israeliten den 10. Teil vom Ertrag des Landes, der Früchte der Bäume sowie von Rindern und Schafen an die Leviten abzugeben hatten. Diese hatten kein eigenes Land und waren zum Tempeldienst verpflichtet. Die Abgaben sicherten ihren Unterhalt.

    Im Mittelalter war der Zehnt die Abgabe der Bauern an den Grundherrn, somit eine Art Zins für die Bereitstellung von Land. In der Regel bestand er aus 10 % der Ernte, konnte aber je nach Region auch andere landwirtschaftliche Produkte betreffen, wie den Holzschlag, das Heu, Wein, Tiere und anderes. Im 19. Jahrhundert wurde der Zehnt abgeschafft.


Quellen:

Das Glossar befindet sich im Aufbau und wird laufend ergänzt. Für die Begriffsbestimmungen wurden folgende Fachlexika und Internetquellen zu Rate gezogen:

Brockhaus Enzyklopädie in 24 Bänden.- 19., völlig neubearb. Aufl.- Mannheim: Brockhaus, 1986 – 1994.

Deutsches Wörterbuch / von Jacob und Wilhelm Grimm.- Nachdruck der Erstausgabe.- München: Deutscher Taschenbuch Verl., Bd.1 – Bd.33, 1999.

Haberkern, Eugen / Wallach, Joseph Friedrich: Hilfswörterbuch für Historiker. Mittelalter und Neuzeit.- 5. Aufl.- München: Francke Verl., Teil 1 - 2, 1977.

Schels, Peter C.A.: Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters.
Eine lexikalische Materialsammlung zum Mittelalter, schwerpunktmäßig im deutschsprachigen Raum.
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Portal Rheinische Geschichte – Das Informationssystem des Landschaftsverbandes Rheinland zur rheinischen Geschichte.
mehr Informationen...

www.Zeitspurensuche.de

 

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